Schulordnung
der Inselschule Wangerooge
Vorwort
Viele Menschen leben und arbeiten in unserer Schule zusammen,
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Sekretärin,
Hausmeister und Reinigungskräfte. Ein friedliches, verständnisvolles
Zusammenleben und ein erfolgreiches Lernen können nur dann gelingen,
wenn wir bestimmte Regelungen einhalten.
Diese Regelungen beruhen auf vier einfachen Grundsätzen:
- In unserer Schule steht das Lernen an erster Stelle.
- In unserer Schule muss es menschlich zugehen, jeder soll sich wohl fühlen und hilfsbereit sein.
- In unserer Schule muss jeder mit dem Gemeinschaftseigentum und dem Eigentum anderer sorgsam und umweltbewusst umgehen.
- In unserer Schule sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf.
1. In unserer Schule steht das Lernen an erster Stelle.
- Zum Unterrichtsbeginn kommen wir pünktlich.
- Jacken und Kopfbedeckungen dürfen in der eigenen Klasse verbleiben. Der Klassenlehrer findet dort einen geeigneten Platz.
- Material und Hausaufgaben haben wir vollständig dabei.
- Gegenstände, die nicht in den Unterricht gehören, z.B. Messer, Waffen, Attrappen, Feuerzeuge, Streichhölzer und Laserpointer bleiben zu Hause. Ausnahmen genehmigen die Lehrkräfte. Die Nutzung von Handys ist im Schulgebäude nicht erlaubt.
- Essen (auch Kaugummi, Lutscher u.Ä.) und Trinken ist nur in der Pause erlaubt. Ausnahmen genehmigen die Lehrkräfte.
- Wir verhalten uns so, dass ein guter Unterricht möglich ist und keiner beim Lernen gestört wird.
- Wir halten uns an unsere Klassenregeln und an die Anweisungen des Lehrers.
- Die Lehrkraft beendet die Unterrichtsstunde.
2. In unserer Schule muss es menschlich zugehen, jeder soll sich wohl fühlen und hilfsbereit sein.
- Wir wollen allen Mitschülerinnen und Mitschülern helfen, wo dies nötig und erwünscht ist.
- Wir wollen Vertrauen schaffen, indem wir ehrlich miteinander umgehen.
- Wir dürfen niemanden weh tun, auch nicht mit Worten, und keinen Mitschüler ärgern oder körperlich angreifen. Wir müssen die Schwächeren schützen und schließen niemanden aus. Keiner wird erpresst oder zu etwas gezwungen, das er nicht möchte.
- Wir bemühen uns um eine angemessene Ausdrucksweise.
- Jeder von uns verhält sich im Schulgelände so, dass er sich und andere nicht gefährdet (z.B. nicht toben, rangeln, rennen).
- Im Schulgebäude verhalten wir uns ruhig.
3. In unserer Schule muss jeder mit dem Gemeinschaftseigentum und dem Eigentum anderer sorgsam und umweltbewusst umgehen.
- Wir gehen sorgfältig mit Schulmöbeln, Geräten, Materialien (auch sparsam) um.
- Wir verhalten uns energiebewusst (Heizung, Licht, Wasser).
- Wir setzen uns nicht auf die Heizkörper.
- Wir achten und schützen die Anpflanzungen auf dem Schulhof.
- Niemand darf das Eigentum eines anderen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung anfassen oder benutzen.
- Wir verlassen alle Räume und den Schulhof so sauber, wie wir sie morgens vorgefunden haben.
- Wir wollen Abfall vermeiden (z.B. durch den Verzicht auf Trinkpäckchen und durch die Benutzung von Brotdosen) und werfen anfallenden Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
4. In unserer Schule sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf.
- Unser Schulgebäude wird um 7.50 Uhr geöffnet. Wir warten im unteren Flur oder auf dem Schulhof (nicht im Durchgang und nicht direkt an der Schulhoftür).
- Um Unfälle zu vermeiden, schieben wir unsere Fahrräder auf den Schulhof und stellen sie in die Fahrradständer. Nur verkehrssichere Fahrräder dürfen mitgebracht werden.
- Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude benutzen wir keine Freizeitgeräte wie z.B. Roller.
- Mit dem 1. Klingeln nach der Pause werden die Klassenräume aufgesucht. Mit dem 2. Klingeln sitzen wir unterrichtsbereit an unserem Platz. Für das Aufsuchen der Fachräume gelten die mit der Lehrkraft abgesprochenen Regeln.
- Ist der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.
- Toilettengänge sind in der Pause zu erledigen.
- In den Pausen verlassen die Schüler Fach- und Klassenräume und gehen auf den unteren Flur. Die Schüler dürfen in der 5-Minuten-Pause in der Klasse (nicht den Fachräumen) verbleiben. In den 10-Minuten-Pausen müssen alle Schüler auf den Schulhof (Ausnahme: die Aufsicht entscheidet nach Wetterlage).
- Der Aufenthalt zwischen den Fahrradständern und im Durchgang ist nicht gestattet.
- Die Spielgeräte sind für alle da. Sie sind zweckentsprechend und sinnvoll zu nutzen.
- Wir unterlassen das Werfen mit harten und gefährlichen Gegenständen, z.B. Steinen, Schneebällen, Stöcken.
- In der großen Pause sind Bücherei, Cafeteria und Computerraum geöffnet.
- Während der Unterrichtszeit und in den Pausen darf das Schulgrundstück nur mit Erlaubnis des Lehrers der nächsten Stunde verlassen werden.
- In den Freistunden wird den Schülern nach Absprache ein Raum zur Verfügung gestellt.
- Wer am Nachmittag Unterricht hat oder Angebote nutzt, wartet auf dem unteren Flur auf die Lehrkraft.
- Alle Schüler halten sich an das Alkohol- und Rauchverbot auf dem direkten Schulweg, vor dem Schulgebäude, auf dem Schulhof und in der Schule.
- Wir kommen nicht barfuß in die Schule.
- Bei Feueralarm (Glockenzeichen und Warnruf) werden alle Fenster geschlossen und die Schüler gehen mit ihrer Lehrkraft auf den Schulhof. Weitere Hinweise sind dem gültigen Alarmplan zu entnehmen.
- Nach Unterrichtsschluss werden in allen Räumen die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt und die Lichter ausgemacht.
- Krankheitsbedingtes Fehlen wird am ersten Tag möglichst vor Unterrichtsbeginn in der Schule gemeldet.
- Eine Befreiung vom Unterricht muss so früh wie möglich beim Klassenlehrer beantragt werden.
Zusammenfassend bedeuten unsere vier Grundsätze:
Kein Stören des Unterrichts!
Kein Beleidigen, Fluchen, Schimpfen!
Kein Stoßen, Schlagen, Rempeln!
Kein Drohen und Erpressen!
Keine Waffen und gefährlichen Gegenstände!
Keine Zigaretten, kein Alkohol, keine Drogen!
Kein Vergreifen am Eigentum anderer!
Kein Zerstören von Schuleigentum!
Kein eigenmächtiges Verlassen der Schule!
Bei allen Übertretungen gilt je nach Art der Verfehlung:
entschuldigen ° versöhnen ° reinigen ° reparieren ° bezahlen
Weitere Maßnahmen können zum Beispiel sein:
- Die verletzte Schulregel muss mit ausführlicher Begründung aufgeschrieben werden.
- Die Pausen werden auf dem Sofa vor dem Sekretariat verbracht.
- Es wird eine Extrastunde abgeleistet.
- Es wird den Reinigungskräften und dem Hausmeister geholfen.
- Der Ausschluss von Veranstaltungen und Freizeitangeboten wird ausgesprochen.
- Der Ausschluss vom Unterricht wird ausgesprochen (es gilt die Verordnung über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen).
Die Schulordnung wurde durch die Gesamtkonferenz am 1.4.2003 genehmigt. Sie soll in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. geändert werden.
1. Änderung vom 19.03.2005